Möbel sollten an einem Ort mit Luftzirkulation und relativ trocken aufgestellt werden. Gehen Sie nicht in die Nähe von Feuer oder feuchten Wänden, um Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Der Staub auf den Möbeln sollte mit dem Ödem entfernt werden. Versuchen Sie, nicht mit Wasser zu schrubben. Wischen Sie es bei Bedarf mit einem feuchten, weichen Tuch ab. Verwenden Sie kein alkalisches Wasser, Seifenwasser oder Waschpulverlösung, um zu vermeiden, dass die Helligkeit der Farbe beeinträchtigt wird oder dass die Farbe abfällt.
Staubentfernung
Entfernen Sie immer Staub, da der Staub jeden Tag an der Oberfläche von Massivholzmöbeln reibt. Verwenden Sie am besten ein sauberes, weiches Baumwolltuch, z. B. ein altes weißes T-Shirt oder Babybaumwolle. Denken Sie daran, Ihre Möbel nicht mit einem Schwamm oder Geschirr abzuwischen.
Verwenden Sie zum Abstauben ein Baumwolltuch, das nach dem Anfeuchten ausgewrungen wurde, da das nasse Baumwolltuch die Reibung verringern und Kratzer auf den Möbeln vermeiden kann. Es trägt auch dazu bei, die Adsorption von Staub durch statische Elektrizität zu reduzieren, was sich gut zum Entfernen von Staub von der Möbeloberfläche eignet. Wasserdampf auf der Möbeloberfläche sollte jedoch vermieden werden. Es wird empfohlen, es erneut mit einem trockenen Baumwolltuch abzuwischen. Wenn Sie die Möbel veraschen, sollten Sie die Dekorationen entfernen und auf einen sorgfältigen Umgang achten.
1. Zahnpasta: Zahnpasta kann Möbel aufhellen. Weiße Möbel vergilben bei längerem Gebrauch. Wenn Sie Zahnpasta verwenden, verändert sich diese, allerdings sollten Sie bei der Bedienung nicht zu viel Kraft anwenden, da sonst der Lackfilm beschädigt wird.
2. Essig: Stellen Sie den Glanz von Möbeln durch Essig wieder her. Viele Möbel verlieren mit der Zeit ihren ursprünglichen Glanz. Geben Sie in diesem Fall einfach eine kleine Menge Essig in das heiße Wasser und wischen Sie es dann vorsichtig mit einem weichen Tuch und Essig ab. Nachdem das Wasser vollständig getrocknet ist, kann es mit Möbelpolierwachs poliert werden.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 24. Juli 2019